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Frau mit Headset.

Fragen und Antworten

Bäder

Zur Sicherstellung der persönlichen Intimsphäre der Saunagäste müssen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte, die über eine Fotofunktion verfügen, im Garderobenschrank zurückgelassen werden.

Bei einer gründlichen Körperdusche werden überschüssige Hautpartikel, lose Haare und Keime vom Körper entfernt und nicht in das Beckenwasser eingetragen. Dadurch wird weniger Chlor zur Entkeimung benötigt und die Luftqualität in der Schwimmhalle wird weniger belastet.

Das Befahren der Nassbereiche mit Kinderwägen und Rollstühlen stellt dasselbe Hygienerisiko dar, wie das Begehen der Flächen mit Straßenschuhen. In den Hallenbädern stellen wir Kinderwägen und Rollstühle zur Verfügung, die ausschließlich im Nassbereich verwendet werden. Nur so können wir die gesetzlich gebotene Bäderhygiene garantieren.

Als Stätte des Sports, der Erholung und der Gesundheit ist Rauchen mit den Zielen der Bäder der IKB nicht vereinbar. In den Freibadebereichen haben wir spezielle Raucherzonen ausgewiesen, wo das Rauchen ausnahmsweise erlaubt ist.

Ja, es stehen Leihhandtücher zur Verfügung. In den Saunen der IKB dürfen Leihhandtücher und auch eigene Handtücher verwendet werden.

Pediküre und Rasur in öffentlichen Bädern ist aus hygienischen gesetzlich verboten. Durch Hautpartikel, Fuß- und Fingernägel sowie Barthaare kann Hautpilz besonders leicht übertragen werden.

Das Dampfbad Salurner Straße ist eine Saunaanlage ohne Schwimmbecken und ohne Liegewiese. In den Sommermonaten geht die Besucherfrequenz rapide zurück, weshalb die Weiterführung sehr unwirtschaftlich wäre. Das Personal des Dampfbades ist im Sommer im Freibad Tivoli im Einsatz.

Die jährlich durchzuführende Totalreinigung von Becken, Hallen-, Garderoben- und WC-Anlagen erfordert einen Zeitaufwand von ca. 10 Tagen je Hallenbad. Diese Arbeiten können nur bei eingestelltem Badebetrieb vorgenommen werden. Außerdem haben unsere Mitarbeiter:innen durchschnittlich fünf Wochen Urlaub im Jahr. Während der Sperrzeiten hat das jeweilige Personal drei Wochen „Betriebsferien".

Mit Badetextilien wird kein Schmutz in das Beckenwasser eingetragen. Dadurch wird weniger Chlor zur Entkeimung benötigt und die Luftqualität in der Schwimmhalle wird weniger belastet. Das Tragen von Unterwäsche – auch unter Badeshorts – und das Tragen von herkömmlichen T-Shirts ist daher nicht erlaubt.

Das Fotografierverbot dient dem Schutz der Intimsphäre unsere Badegäste. Die Badewarte sind allerdings berechtigt, bei Veranstaltungen, Schwimmkursen oder über begründete Anfragen von Einzelpersonen eine befristete und auf den Anlass bezogene Ausnahme zu erteilen.

Dieses Verbot ist zur Aufrechterhaltung der gesetzlich gebotenen Bäderhygiene unabdingbar. Davon abgesehen bestimmt die ÖNORM M 6230-1 „Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit von Badegewässern“ unter Pkt. 3.3.2 ausdrücklich, dass sich Haustiere nicht im Badebereich aufhalten dürfen.

Bei alkoholischen Aufgüssen (sogenannten Schnapsaufgüssen) verdampft der gesamte Alkohol sehr rasch und wird in konzentrierter Form eingeatmet, was zu rascher Berauschung führen kann. Wegen der körperlichen Belastung ist die zusätzliche Wirkung des Alkohols besonders gesundheitsschädlich. Zudem können die im Schnaps enthaltenen ätherischen Substanzen Verbrennungen auf der Haut verursachen.

Internet & IT

Durch einen Fehler in OpenSSL können Angreifer Teile des Hauptspeichers eines betroffenen Systems (in Schritten von 64 kB) auslesen. Dadurch war es in den letzten Jahren - und je nach Server immer noch - Angreifern möglich, an diverse sensible Informationen zu gelangen. Dazu gehören unter anderem: übertragene Benutzerdaten wie Username/Passwort, Kreditkarten-Nummern, Session-Cookies und Private Keys (zur Identifikation des Webservers).

Über filippo.io/Heartbleed überprüfen Sie als Benutzer, ob diese IP-Adresse oder der Webserver verwundbar sind. Sollten Sie betroffen sein, empfehlen wir Ihnen ein Update Ihrer Systeme. Eine weitere Empfehlung der IKB: Halten Sie Ihre Endgeräte und Software immer auf dem neuesten Stand. Besuchen Sie daher regelmäßig die Webseiten der Hersteller und erkundigen Sie sich über eine neue Firmware bzw. über Updates! 

Die Abkürzung LWL steht für Lichtwellenleiter. Diese neue Technologie ermöglicht es, Internetverbindungen über Glasfaser wie bei unseren Produkten fiber, business, businesspro etc. herzustellen. Die hohe Übertragungsrate ermöglicht die gleichzeitige Nutzung mehrerer Dienste: Internet, Telefonie (VoIP) und Fernsehen (IPTV).

Ja! Durch das IKB-Webmail können Sie Ihre E-Mails abfragen, egal wo Sie sind. Für den Login sind lediglich Ihre E-Mail-Adresse und das dazugehörige E-Mail-Passwort notwendig.

Der Posteingangsserver und der Postausgangsserver heißen "mail.ikbnet.at".

Ja! Mit IKB Fiber Flex sind Sie in ganz Österreich mobil über LTE unterwegs.

Oft muss nur das Modem neu gestartet werden, damit das Internet wieder funktioniert.

Vor allem in der Nähe von Wetterstationen und Flughäfen (Radar-Signal) kann es im 5-Ghz-WLAN der Fritz!Box zu Störungen kommen. Wir haben für Sie eine Anleitung zum Beheben des Problems zusammengestellt: 5-GHz-WLAN-Kanal wechseln

Ja, Sie können auch bei unseren Fiber Speed und Fiber Basic Produkten einen eigenen Router nutzen. Dazu muss der Bridge-Modus am IKB-Router aktiviert sein. Kontaktieren Sie dafür bitte telefonisch das IKB Serviceteam.

Abfall

Montag: 7.00 bis 17.00
Dienstag: 8.00 bis 17.00
Mittwoch: 8.00 bis 17.00
Donnerstag: 8.00 bis 17.00
Freitag: 8.00 bis 19.00
Samstag: 8.00 bis 17.00

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite vom Recyclingshof Innsbruck.

Detaillierte Informationen, welcher Abfall wohin gehört, finden Sie in unserem Abfall-ABC.

Alle Infos finden Sie dazu in unserem Abfallkalender. An Feiertagen ändern sich die Abholtage manchmal. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Entsorgungsplan an Feiertagen sowie auf der Seite Abfallabholung an Feiertagen.

Finden Sie hier eine Karte der Wertstoffinseln in Innsbruck.

Montag bis Freitag von 07.15 bis 16.15 Uhr

In Innsbruck kann jede:r Liegenschaftsbesitzer:in bzw. dessen beauftragte Hausverwaltung zweimal jährlich kostenlos einen Sperrmüllentsorgungstermin bei der IKB anfordern. Eine Beantragung is über das Online-Formular Sperrmüll möglich.

Gelbe Säcke sind zu den Öffnungszeiten kostenlos am Recyclinghof erhältlich.

Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich per E-Mail an abfallsammlung(at)ikb.at oder per Post an IKB AG, Richard-Berger-Straße 2, 6020 Innsbruck.

Kundenservice

Die Teilzahlungsbeträge werden grundsätzlich nach dem Verbrauch des zuletzt abgerechneten Zeitraumes anteilsmäßig berechnet.

Ja. Eine Erhöhung des Betrages ist jederzeit schriftlich, persönlich, telefonisch, online mit Ihren Kundendaten möglich. Eine Senkung kann durch Ablesen des Zählerstandes erfolgen (hier wird ein Verbrauchszeitraum von mindestens zwei Monaten benötigt). Die Herabsenkung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online mit Ihren Kundendaten erfolgen.

  • Der Stromverbrauch ist im Vergleich zu früher deutlich gestiegen. Dies kann beispielsweise durch Familienzuwachs, die Installation einer Wärmepumpe, das Laden eines E-Autos etc. begründet sein.
  • Ich bin neu in eine Wohnung oder ein Haus gezogen. Zum Zeitpunkt des Einzugs war noch nicht klar, wie viel Strom ich verbrauchen werde. Es wurde mehr Strom verbraucht als angenommen.
  • Ich habe meinen Teilbetrag selbst auf einen gewissen Betrag festgelegt und dieser wurde nun auf Basis meines tatsächlichen Verbrauches angepasst.
  • Ich habe eine neue Photovoltaikanlage auf meinem Haus installiert und in der Folge meinen monatlichen Teilbetrag auf Basis der prognostizierten Eigenerzeugung reduziert. Der Verbrauch des Stroms aus dem Netz ist aber nicht wie erwartet gesunken und die Teilzahlungsbeträge waren dadurch zu niedrig.
  • Ich habe vor kurzem den Zähler selbst abgelesen und den Zählerstand am Kundenportal des Netzbetreibers bekanntgegeben. Eventuell habe ich mich bei der Eingabe vertippt. Dadurch beruht die Berechnung des Teilbetrags auf falschen Zahlen.
     

Bei einer SEPA-Lastschrift wird das Guthaben automatisch an Sie überwiesen. Bei Bezahlung durch einen Dauerauftrag oder Zahlschein benötigen wir die Bankdaten für die Überweisung des Guthabens. Die Anforderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online mit Ihren Kundendaten erfolgen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Sollten während des letzten Abrechnungszeitraumes Spesen für eine Mahnung angefallen sein, so werden diese bei der Jahresabrechnung verrechnet.

Um eine Anmeldung oder Abmeldung durchzuführen, können Sie unsere Online-Dienste nutzen. Gerne helfen Ihnen auch die Mitarbeiter:innen unseres Kundenservices weiter.

Bei einer Namensänderung (Heirat/Scheidung) bitten wir um Übermittlung einer Kopie der entsprechenden Urkunde. Nach Erhalt führen wir die Änderung durch.

Bitte lassen Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde zukommen. Wünschen Sie eine Ab- bzw. Neuanmeldung, kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice – wir erledigen alles Weitere für Sie.

Im Zuge der Jahresabrechnung wird der Zähler jährlich abgelesen. Bei einer Abmeldung muss der Zählerstand für die Endabrechnung bekanntgegeben werden. In diesem Fall informiert Sie unser Kundenservice gerne über anfallende Kosten.

Vergewissern Sie sich, um welchen Zähler es sich handelt bzw. ob alle Sicherungen eingeschaltet sind. Sollte es noch keine Stromanmeldung für diese Anlage geben, benötigen wir diese, um den Strom wieder einzuschalten. Die Einschaltung erfolgt grundsätzlich am nächsten Werktag.

WICHTIG: Wir weisen aus Sicherheitsgründen darauf hin, dass die Kundenanlage ab Einschaltung jederzeit „als unter Spannung stehend“ zu betrachten ist. Bitte beachten Sie, dass die Zähleranlage seitens der IKB einschaltbereit gemacht wird. Das heißt die Einschaltung der Kundenanlage muss vom Kunden oder der Kundin selbst beim Zählerverteiler (Sicherungen im Zählerkasten) vorgenommen werden.

Hier kommt es darauf an, in welchem Gebiet von Innsbruck Sie wohnen. Gerne informiert Sie unser Kundenservice, in welchem Zeitraum Ihre Jahresabrechnung an Sie versandt wird.

Wir bitten hier um Zusendung des Stromverbrauchsprotokolls der zuständigen Trocknungsfirma. Dieses Verbrauchsprotokoll benötigen wir, damit Ihre monatlichen Teilzahlungsbeträge nicht aufgrund dieses Mehrverbrauchs hinaufgestuft werden.

Die Änderung der Bankverbindung bzw. der Zahlungsmodalitäten muss immer schriftlich erfolgen. Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an kundenservice(at)ikb.at.

Wasser & Abwasser

Dem Kunden, der über diesen Schacht auch das Wasser bezieht.

Weil das Eichgesetz den Tausch im 5-Jahres-Rhythmus vorschreibt.

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

Ein erwachsener Mensch verbraucht ca. 130 Liter Wasser pro Tag. Je nach Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt, ergibt sich dadurch Ihr durchschnittlicher Wasserverbrauch.

Mehr Informationen zum Wassertarif. Gerne informiert Sie auch unser Kundenservice.

Die Wasserhärte in Ihrem Versorgungsgebiet entnehmen Sie bitte unserem Härteplan.

Ein Gartenwasserzähler erfasst das Wasser, das im Garten verbraucht wird, unabhängig vom Hauswasser. Da das verwendete Wasser im Gartenboden versickert, sparen Sie die Abwassergebühr. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.


Der Eichtausch des Hauptwasserzählers ist gesetzlich durch das Eichgesetz geregelt und verpflichtend alle fünf Jahre durchzuführen. Unsere Mitarbeiter:innen brauchen lediglich Zugang zum Keller bzw. Schacht, der sich eventuell auf dem Grundstück befindet, um den Zähler zu eichen. Der Zähler muss alle fünf Jahre getauscht werden, um sicherzustellen, dass er weder beschädigt noch defekt ist und richtig zählt. Der Eichtausch ist kostenlos und wird von den IKB Wasserservices durchgeführt.

Der Kunde hat für den Anschluss seines Gebäudes an die öffentliche Wasserversorgung einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Anschlusskostenbeitrag zu leisten, sofern das Gebäude nicht weiter als 200 m von der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entfernt liegt. Als Gebäude gelten Objekte mit eigenem Wasserzähler.

Der Anschlusskostenbeitrag bemisst sich nach der Dimension der Anschlussleitung unmittelbar nach dem Gebäudeeintritt bzw. Schachteintritt. Bei Anlagen mit Kontroll- und Verrechnungszähler wird der Bemessung des Anschlusskostenbeitrages die Leitungsdimension der privaten Zuleitung unmittelbar nach dem Gebäudeeintritt zu Grunde gelegt.

Der Anschlusskostenbeitrag und die Kosten für die Verlegung der Anschlussleitung werden von der IKB nach Herstellung des Hausanschlusses in Rechnung gestellt. Der Anschlusskostenbeitrag ist im Wasserlieferungsvertrag geregelt, die Herstellungskosten werden per Angebot vereinbart.

Die vom Wasserzähler gemessene Wassermenge wird – ob verbraucht oder ungenützt ausgeflossen – verrechnet. Bei einem nachgewiesenen technischen Gebrechen kann die IKB bis zu zwei Drittel der Kosten des Mehrverbrauchs bei der Verrechnung in Abzug bringen (siehe AGB, Absatz 8, Punkt 18).
Der Kunde muss einen schriftlichen Antrag auf Ermäßigung der Mehrwassermenge stellen. Der Grund für den Mehrwasserverbrauch muss ebenso enthalten sein wie der Nachweis über die Schadensbehebung (üblicherweise mittels Rechnung des Installateurs). Von Vorteil ist der fotodokumentarische Nachweis der Schadensbehebung. Für rinnende WCs gibt es keine Ermäßigung.

Das Kanalanschlussentgelt besteht aus dem
a) Flächenanteil: Produkt aus der befestigten Fläche in Quadratmetern und dem zweifachen Kanalanschlusssatz. Flächen auf einem Grundstück, für die bereits eine Kanalanschlussgebühr oder ein Kanalanschlussentgelt entrichtet wurde, sind anzurechnen. Im Abwasservertrag ist der Flächenanteil angegeben.
 
b) Baumassenanteil: Produkt aus der neuen Baumasse in Kubikmetern und dem Kanalanschlusssatz. Baumassen auf einem Grundstück, für die bereits eine Kanalanschlussgebühr oder ein Kanalanschlussentgelt entrichtet wurde, sind anzurechnen. Die Daten sind aus dem Baubescheid ersichtlich. Das Kanalanschlussentgelt umfasst unter anderem die Herstellung des öffentlichen Teils des Hausanschlusskanals von der Trennstelle bis zum Tiefkanal. Nach gesonderter Absprache mit der IKB können mehrere Anschlüsse eines Grundstücks an den Tiefkanal hergestellt werden, wobei die Kosten der weiteren Anschlüsse vom Zahlungspflichtigen zu bezahlen sind.

a) bei der Schaffung von neuer Baumasse: Das betrifft auch den Ausbau des Dachgeschoßes von Gebäuden, für die eine Kanalanschlussgebühr oder ein Kanalanschlussentgelt unter Zugrundelegung der betreffenden Teile des Dachgeschoßes noch nicht entrichtet wurde
b) beim erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation
c) bei der Schaffung neuer befestigter Flächen (Einleitung von Niederschlagswässern)
Kein Kanalanschlussentgelt fällt für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude oder entsprechend genutzte Gebäudeteile sowie Glashäuser und Folientunnels an, wenn und solange sie der landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Produktion dienen.

Die zu verrechnende Baumasse ist im Baubescheid ausgewiesen. Sollte die ausgewiesene Baumasse nicht stimmen, ist ein entsprechender Nachweis (Abbruchbescheid, Stellungnahme Baupolizei, neuer Baubescheid, in dem der Abbruch ausgewiesen ist) von der Baubehörde beizubringen.Jede Abbruchbaumasse, für die bereits einmal Kanalanschlussgebühr oder Kanalanschlussentgelt bezahlt wurde, wird prinzipiell gegengerechnet. Der Kunde bezahlt nur jenen Baumassenanteil, der tatsächlich neu geschaffen wurde! Sollte dies nicht passiert sein, ist der entsprechende Nachweis (Abbruchbescheid, Stellungnahme der Baupolizei, neuer Baubescheid, in dem der Abbruch ausgewiesen ist) der IKB vorzulegen.

Die IKB ermöglicht ihren Kunden eine Reduktion des Abwasserbeseitigungsentgeltes für versickerte Wassermengen, wie es etwa bei Gartenwasser der Fall ist (siehe AGB für die öffentliche Kanalisation, Punkt XI, Abs. 4 – 5). Voraussetzungen:

  • Die gesonderte Zählung der zu berücksichtigenden Wassermenge (mittels geeichtem Wasserzähler, der in die Gartenwasserleitung eingebaut ist).
  • Der schlüssige Nachweis, dass diese Wassermenge nicht der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird bzw. nicht ohne weiteres zugeführt werden kann.
  • Der Einsatz einer mobilen Wasserzählung bzw. der Einbau eines leicht demontierbaren Zählers ist nicht gestattet.
  • Auf dem Grundstück, für das die Reduktion des Abwasserbeseitigungsentgeltes für versickerte Wassermengen beantragt wird, darf kein Schwimmbad mit einem Kanalanschluss vorhanden sein.

Zur Reduktion des Abwasserbeseitigungsentgeltes bitten wir Sie das Antragsformular auszufüllen und an kundenservice(at)ikb.at zu retournieren. Der Einbau des privaten Wasserzählers kann durch einen privat beauftragten Installateur bzw. die IKB erfolgen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Bitte kontaktieren Sie uns unter leitungsauskunft-kanal(at)ikb.at und wir informieren Sie, wo Ihr Hausanschlusskanal in den öffentlichen Sammelkanal mündet.

Bitte kontaktieren Sie uns unter leitungsauskunft-kanal(at)ikb.at und wir informieren Sie über die Lage der öffentlichen Sammelkanäle.

Das Kanalanschlussentgelt wird in Rechnung gestellt

  1. bei Grundstücken, die erstmalig an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, mit dem Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses
  2. bei Grundstücken, die bereits an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind,
  • bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit Rechtskraft der Baubewilligung,
  • bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben mit dem Zeitpunkt, in dem auf Grund der Tiroler Bauordnung mit der Ausführung des angezeigten Bauvorhabens begonnen werden darf und
  • bei allen anderen Bauvorhaben und Maßnahmen mit dem Bau- bzw. Arbeitsbeginn.

Der Abrechnungszeitraum ist das Datum des Baubescheides.
Dieses Datum ist gleichzeitig die Grundlage für den jeweiligen Anschlusssatz.
Arbeitsbeginn- und Fertigstellungsmeldungen müssen bei der IKB bei Arbeitsbeginn und nach Beendigung des Bauvorhabens abgegeben werden. Sollte die Abgabe der Meldungen vergessen werden, wird nach Ablauf von drei Jahren eine Rechnung vorgeschrieben. Wenn der Bau nicht stattgefunden hat, wird die Rechnung wieder storniert. Der Kunde muss dies jedoch schriftlich (formlos) dem Geschäftsbereich Infrastruktur mitteilen.

Die erstmalige Herstellung vom öffentlichen Kanal bis zur Trennstelle (meist Grundgrenze) ist im Kanalanschlussentgelt inkludiert.
Wünscht der Kunde einen weiteren Anschluss bzw. eine Anschlussänderung, so sind die Kosten für die Abtrennung der alten Hausanschlussleitungen und die Kosten für die Errichtung der neuen Hausanschlussleitungen vom Kanalbenützer zu tragen.

Die Baumasse wird vom Bauwerber ermittelt, durch den Bausachverständigen der Stadt Innsbruck überprüft und dann im Baubescheid oder in der Bauanzeige niedergeschrieben. Sie dient als Basiswert für die Verrechnung.

Rechtliche Grundlagen sind das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) i.d.g.F., diverse Verordnungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, das Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 sowie die Kanalordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschluss vom 22.09.2011), wobei definiert wurde, dass sämtliche Oberflächenwässer auf Eigengrund zu versickern sind. Sollte eine Versickerung aufgrund der vorherrschenden Untergrund- und Bodenverhältnisse bzw. eine Einleitung in ein Gewässer nicht möglich sein, können diese Oberflächenwässer in Abstimmung mit dem Kanalnetzbetreiber in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden. Die Abgabe der Oberflächenwässer ins öffentliche Kanalnetz erfolgt in weiterer Folge „gedrosselt“ über entsprechende Rückhaltemaßnahmen.

Beabsichtige ich Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig vom häuslichen Abwasser abweicht, in die öffentliche Kanalisation einzuleiten, unterliege ich der Indirekteinleiter-Verordnung. Zudem habe ich die Indirekteinleiter-Verordnung zu befolgen, wenn mein betriebliches bzw. gewerbliches Abwasser einer speziellen Abwasseremissions-Verordnung unterliegt oder ich eine innerbetriebliche Abwasserreinigungsanlage (Fettabscheider, Ölabscheider, Neutralisationsanlage, usw.) benötige.

Elektromobilität

Alle Informationen zu den Leistungen zur Elektromobilität finden sie hier: Leistungen zur Elektromobilität.

Die IKB bietet keine Förderungen an. Fördermöglichkeiten finden Sie u.a. bei der Kommunalkredit Public Consulting

Bei AC Ladestationen ist immer ein eigenes Ladekabel erforderlich. Bei DC- Ladestationen nicht, da diese über ein fix installiertes Ladekabel verfügen.

Mittels E-Ladekarte der IKB, die im Kundencenter abgeholt oder per Formular beantragt werden kann. Weiters kann an jeder Ladestation mittels Direct- Payment durch Scannen eines QR-Codes bezahlt werden. Eine Anleitung zur Benützung der E-Ladestation finden Sie unter: Anwendung der Ladestationen

Der Stördienst steht rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0043 512 502 7000 zur Verfügung.

Mittels Direct- Payment durch Scannen eines QR-Codes welcher an den E-Ladestation angebracht ist. Es startet eine mobile APP welche durch den Bezahlvorgang mittels Kreditkarte führt. Ebenso kann mit Ladekarten oder Apps von anderen E- Mobility Providern geladen werden.

Für die E- Ladekarte ist keine monatliche Grundgebühr zu zahlen. Die E-Ladekarte ist im Kundencenter oder mittels Online- Formular kostenlos erhältlich. Es wird je nach Tarif die geladenen Energie (kWh) oder die geladene Zeit (Minuten) verrechnet. Ab der 181. Minute wird bei AC- Ladestationen eine Infrastrukturbelegung in Rechnung gestellt (gilt nicht für Standorte an denen zusätzliche Parkgebühren wie z.B. in Tiefgaragen anfallen)

Energie

Jeder Stromanlage wird eine Nummer zugeordnet. Darunter werden alle relevanten Daten der Anlage wie Adresse, Zählernummer, und Zählpunktnummer verwaltet.

Die Anschlussanlage bezeichnet jene Anlagenteile, die vom Netzbetreiber ab dem Netzanschlusspunkt des Verteilernetzes bis zur Übergabestelle (Eigentumsgrenze) der Kundenanlage errichtet werden.

Die E-Control hat die Aufgabe, die Umsetzung der Liberalisierung des österreichischen Strommarktes zu überwachen, zu begleiten und gegebenenfalls regulierend einzugreifen. Die Aufgabe der E-Control ist es, faire Rahmenbedingungen für den Wettbewerb auf dem Elektrizitätssektor zu schaffen. Die Regulierung wird transparent und unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung gestaltet. Entscheidungen werden unter Einbeziehung aller Beteiligten getroffen.
Quelle: E-Control

Aufgrund des Energielenkungsgesetzes 2012 ist die E-Control für die Krisenvorsorge im Elektrizitätsbereich zuständig. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.e-control.at/industrie/strom/versorgungssicherheit/energielenkung

Mehr Informationen zur Energielenkungn finden Sie auch in unserem Ratgeber: Energielenkung: Was passiert im Ernstfall?

Einspeise- und Entnahmepunkte sind all jene Übergabestellen, die aus Sicht der Netzbetreiber zur Abrechnung von elektrischer Energie herangezogen werden.

Die Elektrizitätsabgabe ist eine bundesweit geregelte einheitliche Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch von elektrischer Energie je Kilowattstunde. Sie wird vom Netzbetreiber eingehoben und an die Finanzbehörde abgeführt.

Das aufgrund der EU-Strom-Binnenmarkt-Richtlinie für Österreich geschaffene ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz, BGBl. I 143/1998 zuletzt geändert durch Art. 2 BGBl. I 149/2002) regelt die Öffnung des Strommarktes. Die Liberalisierung betrifft die Erzeugung, den Handel und die Versorgung mit elektrischer Energie, nicht jedoch den Stromtransport über das bestehende Verteilnetz. Das Stromnetz wird zu regional unterschiedlichen öffentlichen Tarifen (Systemnutzungstarife) für alle Marktteilnehmer zugänglich. Seit Februar 2000 ist der Strommarkt in Österreich für Großabnehmer mit mehr als 20 GWh Jahresstrombedarf offen.
Seit dem 1. Oktober 2001 ist der Markt komplett liberalisiert, das bedeutet, dass sowohl Gewerbe- als auch Haushaltskunden ihren Stromlieferanten frei wählen können.

Die Anschlussanlage bezeichnet jene Anlagenteile, die vom Netzbetreiber ab dem Netzanschlusspunkt des Verteilernetzes bis zur Übergabestelle (Eigentumsgrenze) der Kundenanlage errichtet werden. Mehr Informationen zu den Anschlüssen finden Sie in der Online-Hausanschlussmappe.

Es ist eine in Zeitintervallen dargestellte Bezugsmenge oder Liefermenge eines Einspeisers oder Entnehmers.

Es ist ein elektronischer Zähler mit digitaler Anzeige. Dieser misst und speichert die Daten der Viertelstunden-Verbrauchs- und Leistungswerte.

Die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie mit dem Netz.

Der Netzanschlusspunkt ist jene Stelle, an dem die Anlage des Netzbenutzers über die Anschlussanlage mit dem Verteilnetz verbunden ist.

Abgeltung der mittelbaren Aufwendungen des Netzbetreibers im vorgelagerten Netz für die Bereitstellung des Netzanschlusses.

Für die Abgeltung der Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems. Das Netznutzungsentgelt wird von der Energie-Control-Kommission verordnet (Systemnutzungstarife-Verordnung).

Der Netzzugang ist die Nutzung eines Netzes durch Netzbenutzer.

Die individuelle Vereinbarung zwischen dem Netzzugangsberechtigten und einem Netzbetreiber, der den Netzanschluss und die Inanspruchnahme des Netzes regelt.

Die erstmalige Herstellung eines Netzanschlusses oder die Abänderung eines bestehenden Netzanschlusses infolge der Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers.

Durch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Netzanschlusses oder der Abänderung eines Anschlusses infolge der Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers unmittelbar verbunden sind.

Zur Aufbringung der Mittel zur Förderung von Ökoenergie ist von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Verbrauchern ein Förderbeitrag (Zählpunktpauschale pro Zählpunkt) zu leisten, der von den Netzbetreibern in Rechnung zu stellen und an die Ökostromabwicklungsstelle abzuführen ist.

Die E-Control hat die Aufgabe, die Umsetzung der Liberalisierung des österreichischen Strommarktes zu überwachen, zu begleiten und gegebenenfalls regulierend einzugreifen. Die Aufgabe der E-Control ist es, faire Rahmenbedingungen für den Wettbewerb auf dem Elektrizitätssektor zu schaffen. Die Regulierung wird transparent und unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung gestaltet. Entscheidungen werden unter Einbeziehung aller Beteiligten getroffen.
Quelle: E-Control

Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Einspeiser- oder Entnehmergruppe ermitteltes charakterisiertes Lastprofil.

Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft über die Zusammensetzung der gelieferten Energie. Die Angabe der Primärenergieträger auf der Rechnung ist für alle Lieferanten verpflichtend.

Die von den Netzbenutzern an die Netzbetreiber zu entrichtenden behördlich festgesetzten Tarife.

Ein als solcher bezeichneter und vertraglich fixierter Punkt in einem elektrischen Netz, an dem elektrische Energie zwischen Vertragspartnern ausgetauscht (übergeben) wird. Die Übergabestelle kann mit dem Zählpunkt und der Eigentumsgrenze identisch sein.

Ein Umspannwerk ist Teil des elektrischen Netzes eines Elektrizitätsunternehmens und dient der Verbindung zweier unterschiedlicher Spannungsebenen oder Spannungsnetze.
Zur möglichst verlustarmen Übertragung der elektrischen Energie vom Kraftwerk zum Verbraucher transportiert man die elektrische Energie über mehrere Spannungsebenen. Die optimale Spannungsebene wird je nach zu übertragender Leistung und Entfernung gewählt. Im Umspannwerk erfolgt die Transformation (Umspannung) der elektrischen Energie zwischen zwei oder mehreren dieser Spannungsebenen.

Gesetzlich vorgeschriebene unternehmerische Trennung von Netzbetrieb einerseits und Stromerzeugung und -verkauf andererseits. Gesellschaftsrechtliche oder buchhalterische Entflechtung der Funktionen Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität.

Allgemein bezeichnet man (physikalisch nicht korrekt) Geräte und Anlagen, die elektrische Energie aufnehmen und in eine andere Energieform umwandeln, als „Verbraucher“. Im übertragenen Sinne werden auch juristische und natürliche Personen, die elektrische Energie für derartige Zwecke beziehen, als „Verbraucher" bezeichnet.

Versorgung ist die Lieferung bzw. der Verkauf von elektrischer Energie an Kunden.

Eine natürliche oder juristische Person, die verantwortlich ist für den Betrieb, die Wartung und erforderlichenfalls den Ausbau des Verteilernetzes in einem bestimmten Gebiet bzw. für die Erweiterung der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen sowie eine angemessenen Nachfrage nach Verteilung von Elektrizität langfristig sicherstellen kann.

Transport von Elektrizität über Hoch-, Mittel- oder Niederspannungsverteilnetze zur Belieferung von Kunden, jedoch mit Ausnahme der Versorgung.

Die Wandlerkonstante ist jener Wert, mit dem die Zählerstandsdifferenz multipliziert wird, um die verbrauchten kWh (Kilowattstunde) zu berechnen.

Der Elektrizitätszähler ist ein Messgerät zur Erfassung gelieferter oder genutzter elektrischer Energie in der Einheit kWh (Kilowattstunde).

Der Zählerstand ist ein Ablesewert zu einem bestimmten Zeitpunkt und ermöglicht die Berechnung des Verbrauchs.


Einspeise- und/ oder Entnahmepunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch oder rechnerisch erfasst und registriert wird.

Die Zählpunktpauschale ist ein Förderbeitrag für elektrische Energie aus Kraftwärmekopplungs-Anlagen, mittlere Wasserkraft-Anlagen und sonstige Ökostromanlagen sowie Abgeltung für Mehraufwendungen der Ökostrom-Abwicklungsstelle OeMAG. Der Betrag ist von jedem Kunden zu entrichten, wird vom Verteilnetzbetreiber eingehoben und an die OeMAG abgeführt.

Der Netzzugang ist die Nutzung eines Netzes durch Netzbenutzer. Der Lieferantrag ist für die Lieferung der elektrischen Energie. Den Lieferantrag benötigen Sie für der elektrischen Energie.

Balkonkfraftwerke/Kleinsterzeugungsanlagen dienen zur Optimierung des Eigenverbrauchs und benötigen daher keinen Einspeisevertrag. Sie müssen die Anlage aber an Ihren Netzbetreiber melden.

Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus und senden es unterschrieben an netzanschluss(at)ikb.at zur Prüfung retour.

Bei Fragen zu Balkonkraftwerken wenden Sie sich gerne an die IKB-Energieberater:innen.

Smart Meter

Smart Meter sind elektronische Zähler, die je nach Einstellung den Stromverbrauch speichern und an die IKB schicken. Die möglichen Konfigurationen und was genau gespeichert wird, ist unter Frage 4 aufgelistet. Im Netzkundenportal www.ikb.at/netzkundenportal können am Folgetag die Daten zum Stromverbrauch des Vortages eingesehen werden. Optisch ähneln die Stromzähler einem kleinen Computer mit Display. Sie lösen die bisher genutzten mechanischen, meist schwarzen Ferraris-Zähler ab, die Sie aus Ihrem Zählerkasten kennen.

Die EU verfolgt zur Erreichung ihrer klima- und energiepolitischen Zielsetzungen die technologische Modernisierung der derzeit passiven Stromnetze hin zu aktiven, intelligenten Netzen (sogenannte Smart Grids). Einen ersten wesentlichen Schritt dazu bildet Smart Meter. Im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass in Europa bis 2020 80 % der Haushalte mit Smart Meter ausgestattet sein sollen. Die Umsetzung dieser Vorgabe erfolgt in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten auf Basis einer konkreten Kosten-Nutzen-Analyse.

Die neuen Smart Meter messen und speichern Ihren Stromverbrauch und übertragen diese Daten verschlüsselt an die IKB. Dadurch ist eine manuelle Zählerablesung bei Ihnen Zuhause in der Regel nicht mehr notwendig.

Nach Installation des Zählers können Sie ihren Stromverbrauch auf dem Netzkundenportal einsehen – natürlich verschlüsselt und passwortgeschützt. Durch den Blick auf Ihren persönlichen Stromverbrauch können Sie nach unnötigen Stromfressern wie alten Geräten oder Apparaten im Stand-by-Modus suchen. Dadurch können Sie Strom bewusster und effizienter einsetzen und somit Kosten sparen. Das Kundenservice der IKB hilft Ihnen gerne mit einer Energiesparberatung. Ein weiterer Vorteil: Das An- und Abmelden des Stroms, beispielsweise bei einem Umzug, wird einfacher, da die Zähler nicht mehr vor Ort abgelesen werden müssen.

Die IKB wird einen Typ des intelligenten Stromzählers von verschiedenen Herstellern verwenden. Es gibt aber drei verschiedene auswählbare Zähler-Konfigurationen:

  1. Intelligentes Messgerät in der Standard Konfiguration/IMS (Standard-Variante)
    1× pro Tag wird der Zählerstand ausgelesen und an die IKB übertragen. Ab dem Folgetag kann der Kunde im IKB-Netzkundenportal in diese Daten einsehen. Am Gerät selbst werden die gemessenen Tages- und Viertelstundenwerte für 60 Tage gespeichert und danach überschrieben. Der Gesamtzählerstand bleibt immer erhalten. Diese Einstellung ist standardmäßig programmiert – wenn Sie sich dafür entscheiden, ist für Sie nichts zu tun. Die Kundenschnittstelle kann auf Wunsch aktiviert werden.
  2. Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration/IME (Opt-In-Variante)
    1× pro Tag werden zusätzlich zum Zählerstand auch Viertelstundenverbrauchswerte an die IKB übertragen. Ab dem Folgetag kann der Kunde im IKB-Netzkundenportal in diese Daten einsehen. Am Gerät selbst werden die gemessenen Tages- und Viertelstundenwerte für 60 Tage gespeichert und danach überschrieben. Der Gesamtzählerstand bleibt immer erhalten. Diese Einstellung kann nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Sie können die Einstellung auch jederzeit selbst über das IKB-Netzkundenportal vornehmen. Die Kundenschnittstelle kann auf Wunsch aktiviert werden.
  3. Digitaler Standardzähler/DSZ(Opt-Out-Variante)
    Es erfolgt keine tägliche Übertragung von Zählerständen an die IKB. Auch am Gerät selbst werden keine Zählerstände gespeichert. Wie bisher wird der Verbrauch als Gesamtzählerstand erfasst. Entsprechend der herkömmlichen Zählerablesung wird z. B. zur Abrechnung 1× pro Jahr (bei monatlichen Abrechnungen 1× pro Monat) der aktuelle Zählerstand an die IKB übertragen. In dieser Opt-Out-Einstellung sind intelligente Funktionen des Smart Meters deaktiviert. Die Kundenschnittstelle kann in dieser Variante nicht genutzt werden. 
    Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie uns dies schriftlich, telefonisch bzw. auch den Monteur:innen vor Ort mitteilen.
    Sie können die Einstellung auch jederzeit selbst über das IKB-Netzkundenportal vornehmen.
Opt-out-EinstellungStandard-EinstellungOpt-in-Einstellung
Laufende Messung und Sichtanzeige wie beim mechanischen Ferraris-Zähler.
Am Display wird immer der Gesamtmesswert angezeigt.
Keine Speicherung von historischen Verbrauchswerten (wie Ferraris-Zähler).Viertelstundenwerte werden für 60 Tage im Zähler gespeichert.Viertelstundenwerte werden für 60 Tage im Zähler gespeichert.
Übertragung des aktuellen Messwertes zur Rechnungslegung oder sonstigen Verbrauchsabgrenzung.Übertragen wird ein Mal pro Tag ein aufsummierter Tageswert.Je nach Tarif oder nach ausdrücklicher Zustimmung Übertragung der Viertel-stundenwerte eines Tages in der Regel ein Mal täglich.

    Nein, Sie können den Einbau nicht ablehnen, da die Einführung gesetzlich vorgeschrieben ist. Jeder Innsbrucker Haushalt bekommt ein intelligentes Messgerät. Sie können sich aber auch für eine häufigere oder seltenere Messung und Daten-Übertragung an die IKB entscheiden:

    Wenn Sie wollen, dass Ihre Verbrauchsdaten wie bisher nur anlassbezogen (zum Beispiel zur Abrechnung) übertragen werden, können Sie die sogenannte Opt-out-Variante wählen.
    Wenn Sie ganz genau wissen wollen, wie viel Strom Sie zu welcher Tageszeit verbrauchen, können Sie die Opt-in-Variante wählen. Dann werden auch 15-Minuten-Verbrauchswerte an die IKB übertragen. Diese Verbrauchswerte können Sie mit Ihrem persönlichen Zugang im IKB-Netzkundenportal einsehen.

    Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie von der IKB schriftlich über den Termin zum Zählertausch informiert werden, können Sie sich entscheiden, ob Sie die Opt-in-Variante* oder die Opt-out-Variante* wählen.

    Auch nach der Zählermontage ist ein Wechsel zwischen den Varianten jederzeit im Netzkundenportal möglich.

    *Siehe Frage 4: Gibt es verschiedene Smart Meter?

    Die IKB hat 2020 mit dem flächendeckenden Austausch von 120.000 Stromzählern im Versorgungsgebiet der IKB begonnen. Bis 2024 soll der Austausch abgeschlossen sein.

    Jeder Kunde bzw. jede Kundin erhält zeitnah per Post ein Informationsschreiben über den geplanten Einbau des Smart Meters.

    Der Austausch der Zähler wird durch Mitarbeiter:innen der IKB und von Partnerfirmen durchgeführt. Der Einbau eines neuen Stromzählers dauert in der Regel 20 Minuten. Die Anwesenheit des Kunden oder der Kundin ist nur dann erforderlich, wenn der Zähler für die IKB nicht zugänglich ist. In diesem Fall wird die IKB rechtzeitig einen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbaren.

    Die neuen Stromzähler werden am Platz des alten Zählers installiert.

    Je nach Einbausituation kann es zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen. Falls dies für Sie ein Problem darstellt, können Sie mit der IKB einen individuellen Montagetermin vereinbaren. Die Vorgehensweise hierzu können Sie dem Informationsschreiben entnehmen, das Sie vor dem Zählerwechsel erhalten.

    Der Schutz Ihrer Daten hat für die IKB oberste Priorität. Daher werden alle Daten verschlüsselt übertragen. Die Übertragung in unser Rechenzentrum erfolgt standardmäßig über Leitungen der IKB, konkret über die Stromleitung bis zur nächsten Trafostation und von dort weiter via IKB-Glasfasernetz. Die IKB zieht die Verbrauchsdaten wie bisher nur für die gesetzlich definierten Zwecke, insbesondere für die Abrechnung, heran.

    Es werden nur notwendige Daten übertragen wie zum Beispiel Zählerstände oder die Zählernummer. Die Daten sind einerseits für die Abrechnung der IKB und andererseits für die Verbrauchsinformation für Sie als Kunde erforderlich. Die Daten zeigen nur den Stromverbrauch je Zähler an. Die IKB kann nicht sehen, welche Geräte Sie wann verwenden oder ob Sie zuhause sind.

    Die IKB wird die Verbrauchsdaten nur für die gesetzlich definierten Zwecke wie beispielsweise die Abrechnung heranziehen. Daten, die für die Abrechnung relevant sind, müssen sieben Jahre gespeichert werden, alle anderen Daten drei Jahre.
    Die Daten werden ausschließlich auf Servern der IKB in Innsbruck gespeichert.

    Wenn die Smart Meter installiert worden sind, können Sie mit Ihren persönlichen Zugangsdaten und einem Passwort Ihre Daten über das IKB-Netzkundenportal abrufen. Die IKB wird die Verbrauchsdaten nur für die gesetzlich definierten Zwecke wie beispielsweise die Abrechnung heranziehen. Wir wollen uns freiwillig für die strengen Smart-Meter-Verhaltensregeln von Österreichs Energie zertifizieren.

    Immer wieder wird publiziert, dass mit Smart Metern abgeleitet werden kann, wann welches Fernsehprogramm gerade gesehen oder wann geduscht wird. Diese Befürchtungen können definitiv ausgeräumt werden, da zum einen sehr strenge datenschutzrechtliche Auflagen bestehen. Zum anderen sind auf dem Display des Smart Meters im Vergleich zum Anzeigefeld eines Ferrariszählers keine zusätzlichen Informationen ersichtlich.  Auch verbraucht ein Smart Meter, anders als man vielleicht vermuten würde, grundsätzlich weniger Energie als ein Ferrariszähler, auch weil die Verbrauchsdaten der Kunden nicht ständig einzeln, sondern gesammelt übertragen werden.

    Standardmäßig wird bei einem Smart Meter so wie bisher beim Ferrariszähler nur der aktuelle Zählerstand angezeigt. Beim Ferrariszähler dreht sich das außen sichtbare Zählrad schneller, wenn ein großer Stromverbraucher in Betrieb genommen wird. Im Fall der Inbetriebnahme eines großen Stromverbrauchers läuft auch der am Smart Meter-Display sichtbare Zählerstand schneller weiter. Um das erkennen zu können, ist es aber auch beim Smart Meter notwendig, den Smart Meter vor Ort konkret zu beobachten.

    Ob nun beispielsweise zwei oder drei Leuchtmittel eingeschaltet sind, wird weder beim Ferrariszähler noch beim Smart Meter erkennbar sein, da sie auf Grund ihrer geringen Leistungsinanspruchnahme (20 – 30 Watt je nach Leuchtmittel) kaum Energie verbrauchen.

    Auch ein Fernsehgerät verbraucht in der Regel wenig Energie und benötigt daher nur eine geringe Leistung (rund 200 Watt). Ein Messgerät (Smart Meter oder Ferrariszähler) wird den Betrieb eines Fernsehgerätes also kaum registrieren.

    Für Außenstehende ist es allein durch den Smart Meter nicht zu beurteilen, welches konkrete Gerät gerade einen höheren Energieverbrauch bewirkt. Ein Beispiel: Um aus den Zählerdaten zu schließen, dass geduscht wird, müsste schon vorweg bekannt sein, dass ein betreffender Haushalt Warmwasser mit einem Elektrodurchlauferhitzer erzeugt und dass keine weiteren Stromverbraucher zur selben Zeit in Verwendung sind.

    Bei Geräten mit hohem Energieverbrauch, wie z.B. E-Herd (bis zu 7.500 W), Backofen (bis zu 4.000 W), Wäschetrockner (etwa 3.000 W), Waschmaschine (bis zu 2.800 W), Geschirrspüler (etwa 2.200 W), Klimagerät (etwa 30 W pro m³ Luft, d.h. für einen Raum mit 20m² und 2,5m Höhe: 1.800 W), Staubsauger (max. 900 W) oder Dunstabzug (etwa 400 W), ist aus den Zählermesswerten grundsätzlich erkennbar, dass leistungsstarke Geräte Verwendung finden. Es ist jedoch nicht eruierbar, um welche konkreten Geräte es sich handelt.

    Nach aktuellem Wissensstand ist die von Smart Metern zusätzlich verursachte Strahlenbelastung äußerst gering. Ihre Gesundheit wird daher nicht gefährdet. Dazu kommt noch, dass im Gegensatz zu Mobiltelefonen kein Körperkontakt besteht. In der Regel sind die Zähler der Empfehlung der Österreichischen Ärztekammer entsprechend fern von Schlafräumen angebracht und Funkverbindungen werden nur zeitweise zur Übermittlung des Zählerstands aufgebaut.

    Mithilfe des Smart Meters und dessen Kundenschnittstelle wird die Grundlage geschaffen, dass Sie Ihre aktuellen Verbrauchsdaten zeitsynchron in Smart-Home-Anwendungen erfassen und weiterverarbeiten können. Das Zusammenspiel von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und vielen weiteren Anwendungen kann damit noch besser koordiniert und der Energieeinsatz optimal gestaltet werden.

    Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Haushalte in Österreich Smart Meter bekommen. Alle Infos zur gesetzlichen Lage finden Sie unter folgendem Link: www.e-control.at/konsumenten/smart-meter 

    Eine Novelle der Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) führte Ende 2017 zu einer bedeutenden Stärkung der Rechte der Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Endverbraucherinnen und Endverbrauchern wurde dabei das Recht eingeräumt, die Konfiguration der Zähler selbst zu bestimmen. Wenn jemand einen Smart Meter ablehnt, weil er zum Beispiel keine tägliche Datenübertragung möchte, kann er vom sogenannten Recht auf Opt-Out Gebrauch machen. Beim Opt-Out wird der Zählerstand nur zu Abrechnungszwecken ausgelesen und auch die Abschalt- sowie Leistungsbegrenzungsfunktion wird deaktiviert. Am Messgerät muss diese Einstellung klar ersichtlich sein. Der Netzbetreiber darf die Konfiguration nicht einseitig ändern.

    Einen Rechtsanspruch auf Behalten des mechanischen Zählers (Ferraris–Zähler) gibt es allerdings nicht. Der Zähler steht nämlich im Eigentum des Netzbetreibers. Dieser hat somit das Recht, den Hersteller und die Art des Gerätes bei der Beschaffung auszuwählen. Zudem sind die Netzbetreiber aufgrund EU-rechtlicher und in der Folge nationaler Rechtsvorgaben verpflichtet, bis 2025 95 % der Zählpunkte auf neue digitale Messgeräte umzustellen. Auch ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Vorgaben des Eichgesetzes einzuhalten.

    Nein, für die Installation fallen für Sie keine unmittelbaren Kosten an. Die Kosten für den Betrieb sind Teil des Netzentgeltes. Dieses wird von der E-Control reguliert.

    Vor der Bestellung der Zähler wurden die Anforderungen erarbeitet und die technische Ausführung festgelegt. Das ist in Europa, und zwar meist in Österreich, erfolgt. Aus vergaberechtlichen Gründen kann ein Auftrag nicht nur an Lieferanten aus Österreich vergeben werden, daher ist die Ausschreibung europaweit durchgeführt worden. Große Teile der europäischen Elektronikproduktion ist die letzten Jahre nach China verlegt worden. Auch der durch die Ausschreibung ermittelte Dienstleister lässt in China produzieren. Das bedeutet, dass das Know-how aus Österreich, die Ware selbst aus China stammt.

    Die Altgeräte werden von einem Entsorgungsfachbetrieb übernommen und der gesetzlich vorgeschriebenen Verwertung zugeführt. Die Zähler werden mechanisch in Einzelfraktionen zerlegt und zu 100 % einer Wiederverwertung zugeführt. Metalle und Edelmetalle werden über unterschiedliche Verfahren rückgewonnen. Kunststoffgehäuse und -bauteile können in der Regel als Ersatzbrennstoff eingesetzt werden.

    Nach § 26 E-Control-Gesetz besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der E-Control anzurufen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, an der Streitschlichtung mitzuwirken, alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen und gegebenenfalls einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. In Streitschlichtungsfällen, die Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes betrifft, ist die Bundesarbeitskammer verpflichtend beizuziehen. Grundsätzlich sollte binnen sechs Wochen eine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden.

    Der konkrete Ablauf des Verfahrens ist den Verfahrensrichtlinien der E-Control zu entnehmen (diese sind auf der Website der E-Control unter www.e-control.at verfügbar).

    Bei der Streitschlichtung handelt es sich um ein Verfahren, das kostenlos ist und weder besonderen Formerfordernissen unterliegt noch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfordert. Das Schlichtungsverfahren soll den Betroffenen ermöglichen, Konflikte auf kurzem Weg ohne Anrufung eines Gerichts zu lösen.

    Für allgemeine Informationen hinsichtlich Smart Meter darf auf die Website der E-Control verwiesen werden: www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/smart-metering

    Für rechtliche Informationen betreffend Datenschutz darf auf unsere Datenschutzerklärung sowie die DSGVO und das ElWOG 2010 verwiesen werden:

    www.ris.bka.gv.at: DSGVO
    www.ris.bka.gv.at: EIWOG 2010